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Bagatellschaden

Bei verursachten Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750€ spricht man von einem Bagatellschaden. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet.

Das Problem für den Geschädigten liegt darin, dass er als Laie vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbeschädigung aus, um weit über der Bagatellschadengrenze zu liegen.

Wir empfehlen, im Zweifel immer einen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, sich das Fahrzeug anzuschauen. Sollte der KFZ-Sachverständige erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, so wird er sicherlich auch nur eine Reparaturkalkulation oder aber ein einfaches Kurzgutachten erstellen, sodass kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht besteht.

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Öffnungszeiten

Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro Brzosko
Posthornweg 21
44339 Dortmund
 

KFZ-Prüfstation

Gewerbeparkstraße 12
44339 Dortmund

Telefon 02 31 - 58 98 46 86
Mobil 01 71 - 33 51 317
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