• 100 4013

  • 100 1100

  • 100 1099

  • 100 2604

  • 100 2602

  • 100 2601

  • 100 2611

  • 100 2619

  • 100 2611

  • 100 2605

  • 100 4016

  • 100 4017

Nutzungsausfall

Sofern der Anspruchsteller auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet, steht ihm in der Regel für die Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer (Totalschadenabrechnung) eine Entschädigung für die entgangene Nutzung seines unfallbeschädigten Fahrzeuges zu. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung pro Tag kann der Tabelle (Sanden-Danner-Küppersbusch, SuperSchwacke) entnommen werden. Die aufgeführten Tagessätze sind mit der Ausfalldauer zu multiplizieren. Um den Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung durchzusetzen, ist es ratsam, den Nutzungswillen durch die Instandsetzung des unfallbeschädigten Fahrzeuges oder aber durch die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu dokumentieren. In der Regel wird der Nachweis durch eine Reparaturrechnung bzw. durch eine Reparaturbestätigung (bei Instandsetzung) oder durch eine Kopie des Fahrzeugscheines des Ersatzfahrzeuges erbracht. Wird ein Ersatzfahrzeug vor Ablauf der Wiederbeschaffungsdauer zugelassen, so braucht die leistungserbringende Versicherung auch nur bis zu diesem Tag den Nutzungsausfall zu zahlen. Der Nutzungsausfall ist steuerneutral.

Hinweis: Gemäß der überwiegenden Rechtsprechung werden ältere Fahrzeuge (älter als 5 Jahre) eine Gruppe niedriger eingestuft. Bei Fahrzeugen, die über 10 Jahre alt sind, ist eine Herabstufung um 2 Gruppen gegeben. In seltenen Fällen wird keine Nutzungsausfallentschädigung mehr erstattet. Dann wird auf die Vorhaltekosten (liegen erheblich niedriger als der Nutzungsausfall) zurückgegriffen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Nutzwert des Fahrzeugs schon massiv beeinträchtigt war, was alleine durch Alterung kaum der Fall sein wird.

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

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Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

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KFZ-Sachverständigenbüro Brzosko
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KFZ-Prüfstation

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Telefon 02 31 - 58 98 46 86
Mobil 01 71 - 33 51 317
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