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Definition eines Gutachtens

Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt bzw. eine Sache verständlich machen. Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z.B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu übermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen.

Ein Gutachten muss immer nachprüfbar und nachvollziehbar sein. Das Gutachten soll so formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann. Die Erstellung eines Gutachtens muss immer neutral und unabhängig erfolgen. Ein Gutachten dient auch der Beweissicherung.

Im KFZ-Haftpflichtfall oder auch im KFZ-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Öffnungszeiten

Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro Brzosko
Posthornweg 21
44339 Dortmund
 

KFZ-Prüfstation

Gewerbeparkstraße 12
44339 Dortmund

Telefon 02 31 - 58 98 46 86
Mobil 01 71 - 33 51 317
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